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Marketing für Schreinereien

Handwerkliche Qualität allein macht einen Betrieb noch nicht sichtbar – wer online kaum auffindbar ist, verliert Anfragen an Wettbewerber mit gepflegtem Profil und aussagekräftiger Website.

Vier Kanäle mit unterschiedlicher Wirkung

Nicht jeder Kanal passt zu jedem Betrieb – ein Überblick über die üblichen Bausteine:

Kanal

Google Unternehmensprofil

Wirkt vor allem für
Sichtbarkeit bei lokaler Suche ('Schreiner in der Nähe')
Eigenschaft
Kostenlos, hoher Effekt, sollte aktuell gehalten werden (Fotos, Öffnungszeiten, Bewertungen)

Kanal

Eigene Website

Wirkt vor allem für
Referenzprojekte zeigen, Erstkontakt ermöglichen
Eigenschaft
Volle Kontrolle über Inhalte, langfristig wichtigster eigener Kanal

Kanal

Social Media (z. B. Instagram)

Wirkt vor allem für
Prozess und Werkstattalltag visuell zeigen
Eigenschaft
Baut Vertrauen und Wiedererkennung auf, erfordert regelmäßige Pflege

Kanal

Empfehlungsmarketing

Wirkt vor allem für
Zufriedene Bestandskunden als Multiplikatoren
Eigenschaft
Kein direkter Kostenaufwand, aber nur über nachweislich gute Arbeit zu erreichen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welcher Marketingkanal lohnt sich für eine kleine Schreinerei zuerst?

Ein vollständig gepflegtes Google Unternehmensprofil bringt in der Regel den größten Effekt im Verhältnis zum Aufwand, da es direkt bei lokalen Suchanfragen erscheint. Erst danach lohnt sich der Ausbau einer eigenen Website mit Referenzprojekten und, je nach Zielgruppe, ein Social-Media-Kanal.

Was muss ich bei der Veröffentlichung von Fotos fertiger Kundenprojekte beachten?

Projektfotos, auf denen Räume oder Möbel eines Kunden erkennbar sind, sollten nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden – am besten schriftlich und bereits bei Auftragsabschluss vereinbart. Sind auf den Fotos Personen erkennbar, gelten zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen. Details dazu erklärt der Artikel zum Datenschutz (DSGVO).

Gibt es rechtliche Grenzen bei der Werbung, z. B. bei Preisangaben?

Ja – Werbung gegenüber Verbrauchern darf nicht irreführend sein (etwa durch übertriebene oder unbelegte Aussagen) und muss bei Preisangaben die Vorgaben der Preisangabenverordnung beachten. Im Zweifel lohnt sich vor einer größeren Werbeaktion eine kurze Rücksprache mit einer spezialisierten Rechtsberatung.

Weiterführend

Wie sich einzelne Kundengespräche professionell gestalten lassen, zeigt die Kundenkommunikation, die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Projektfotos erklärt Datenschutz (DSGVO).